Beitragsordnung des Vereins Kunstbrücke Panketal, Verein für Kultur und Kunst e.V.

  1. Mitgliedsbeiträge werden von allen Mitgliedern einschließlich juristischen Personen erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
    Der Regelbeitrag beträgt für natürliche Personen 2,00 Euro/Monat.
    Studenten und Auszubildende ohne eigenes Einkommen, sowie Jugendliche unter 18 Jahren bzw. Jugendliche/junge Erwachsene ohne eigenes Einkommen, sind vom Beitrag befreit.
    Im Fall von Arbeitslosigkeit, ALG 2 oder ähnlichem kann der Vorstand eine Stundung, Reduzierung oder befristete Befreiung von der Beitragszahlung beschließen.
    Über Änderungen der Beitragshöhe beschließt die Mitgliederversammlung.

  2. Der Beitrag ist jährlich fällig. Er kann auch quartalsweise gezahlt werden. Die Beitragszahlung ist Anfang des laufenden Jahres bzw. des jeweiligen Quartals fällig.
    Der Beitrag ist auf das Konto des Vereins  IBAN 74170520000940029235, BIC WELADED1GZE bei der Sparkasse Barnim zu überweisen.
    Dem Einzugsverfahren ist der Vorzug zu geben. Der/die Schatzmeister/in führt Beitragslisten. 

  3. Diese Beitragsordnung wurde in der Gründungsversammlung im Juni 2014 von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen und ist mit der Eintragung des Vereins in Kraft getreten.

    Die erste Änderung dieser Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 22.09.2016 beschlossen und in Kraft gesetzt.